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   BGH, 24.06.1965 - KZR 7/64   

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https://dejure.org/1965,567
BGH, 24.06.1965 - KZR 7/64 (https://dejure.org/1965,567)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1965 - KZR 7/64 (https://dejure.org/1965,567)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1965 - KZR 7/64 (https://dejure.org/1965,567)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schutzgesetzcharakter des § 25 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Umgehung von kartellrechtlichen Verboten durch Anwendung von Druckmitteln und Lockmitteln - Gesetzliches Verbot der Preisbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 44, 279
  • NJW 1965, 2249
  • MDR 1965, 977
  • GRUR 1966, 392
  • DB 1965, 1587
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.1959 - KZR 1/59

    Kartellrechtliche Vorfragen. Zuständige Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus BGH, 24.06.1965 - KZR 7/64
    Zur Frage der Zuständigkeit für das Rechtsmittel der Berufung, wenn in einem Land die Kartellsachen einem von mehreren Oberlandesgerichten zugewiesen sind (Bestätigung von BGHZ 31, 162, 167) [BGH 11.11.1959 - KZR 1/59] .

    Fehlt diese Voraussetzung, so richtet sich die Zuständigkeit für die Berufung nach dem nicht kartellrechtlichen Klaganspruch und den für diesen geltenden Vorschriften (BGHZ 31, 162, 167 [BGH 11.11.1959 - KZR 1/59] unter Nr. 4).

  • BGH, 26.10.1961 - KZR 3/61

    Vereinsstrafen gegen Werbemaßnahmen

    Auszug aus BGH, 24.06.1965 - KZR 7/64
    (BGHZ 28, 208, 212 [BGH 08.10.1958 - KZR 1/58] ; BGHZ 36, 105, 114 f [BGH 26.10.1961 - KRZ 3/61] ; Benisch im Gemeinschaftskommentar 2. Aufl. § 25 Nr. 4 S. 738 entgegen Frankfurter Kommentar § 25 Tz. 9 ff; vgl. auch Niederleithinger, NJW 1964, 1936 [BGH 11.06.1964 - III ZR 192/63] ).
  • BGH, 11.06.1964 - III ZR 192/63

    Wahrung der Klagefrist durch eine unbezifferte, keine näheren Angaben enthaltende

    Auszug aus BGH, 24.06.1965 - KZR 7/64
    (BGHZ 28, 208, 212 [BGH 08.10.1958 - KZR 1/58] ; BGHZ 36, 105, 114 f [BGH 26.10.1961 - KRZ 3/61] ; Benisch im Gemeinschaftskommentar 2. Aufl. § 25 Nr. 4 S. 738 entgegen Frankfurter Kommentar § 25 Tz. 9 ff; vgl. auch Niederleithinger, NJW 1964, 1936 [BGH 11.06.1964 - III ZR 192/63] ).
  • BGH, 08.10.1958 - KZR 1/58

    Vertikale Preisempfehlungen

    Auszug aus BGH, 24.06.1965 - KZR 7/64
    (BGHZ 28, 208, 212 [BGH 08.10.1958 - KZR 1/58] ; BGHZ 36, 105, 114 f [BGH 26.10.1961 - KRZ 3/61] ; Benisch im Gemeinschaftskommentar 2. Aufl. § 25 Nr. 4 S. 738 entgegen Frankfurter Kommentar § 25 Tz. 9 ff; vgl. auch Niederleithinger, NJW 1964, 1936 [BGH 11.06.1964 - III ZR 192/63] ).
  • BGH, 30.06.1966 - KZR 4/65

    Mündlicher Dauer-Bierlieferungsvertrag - Verpflichtungswille bei der Aufnahme von

    Zur Frage des Anspruchs auf zukünftige weitere Belieferung nach Abbruch der Geschäftsbeziehungen (Ergänzung zu BGHZ 44, 279).

    Der Klagantrag Nr. 1 (Lieferverpflichtung für die Zukunft) wäre nur begründet, wenn diese Voraussetzungen noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bestanden hätte und darüber hinaus für die weitere Zukunft bestünden (vgl. zu § 25 Abs. 1 GWB Urteil des Senats vom 24. Juni 1965 - KZR 7/64 - BGHZ 44, 279).

    Soweit aber die Beklagte ihre Liefersperre auf Veranlassung der B.-Brauerei, also als Adressat der Veranlassung dieser Brauerei verhängt hat, handelte sie nur als notwendiger Teilnehmer am Boykott der B.-Brauerei, daher nicht ordnungswidrig und kann mangels eines verbotswidrigen Verhaltens auch nicht zum Ersatz des durch ihre Sperre entstandenen Schadens herangezogen werden (BGHZ 44, 279, 285) [BGH 24.06.1965 - K ZR 7/64] .

    Gegenüber den Bedenken, die neuerdings gegen den Schutzgesetzcharakter des § 25 Abs. 1 GWB erhoben sind (Schmiedel, WRP 1966, 41), hält der Senat für Fälle der vorliegenden Art ("Nachteile androhen oder zufügen") auch nach erneuter Prüfung an seiner Ansicht fest (vgl. bereits BGHZ 44, 279, 281 [BGH 24.06.1965 - K ZR 7/64] ; neuerdings Gutzler, BB 1966, 390).

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - U (Kart) 46/13

    Geltendmachung eines kartellrechtlichen Beseitigungs- und

    Auch würde als Rechtsfolge aus § 33 Abs. 1 GWB ein Belieferungsanspruch der Klägerin in Betracht kommen, (1.) sofern und (2.) solange die Beklagte eine Liefersperre als Mittel einsetzte, sie -die Klägerin- zur Einhaltung von Mindestverkaufspreisen zu veranlassen und hiermit auf ihre unternehmerische Freiheit einzuwirken (vgl. BGH, Urteil v. 24.6.1965 -KZR 7/64, BGHZ 44, 279 ff., Rzn. 16-18 - Brotkrieg ).

    Diese ist indes zulässig, da die Beklagte -wie bereits ausgeführtweder marktbeherrschend noch relativ marktstark und daher grundsätzlich nicht zur Belieferung der Klägerin verpflichtet ist (vgl. BGH, Urteil v. 24.6.1965 -KZR 7/64, BGHZ 44, 279 ff., Rz. 18 - Brotkrieg ; Markert , in: Immenga/Mestmäcker , Wettbewerbsrecht, GWB, 4. Aufl. [2007], § 21 Rz. 70).

  • BGH, 06.11.1972 - KRB 1/72

    Sinn und Zweck des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Jedwede

    So soll der Gefahr vorgebeugt werden, daß kartellrechtliche Verbote außerhalb bestehender Vertragsbestimmungen durch Anwendung von Druck- und Lockmitteln umgangen werden (BGHZ 44, 279, 281 [BGH 24.06.1965 - K ZR 7/64] = WuW/E BGH 690, 693).

    Zwar trifft es zu, daß nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit der Betroffene, der nicht zu den marktbeherrschenden Unternehmen im Sinne des § 26 Abs. 2 GWB zählt, in der Regel frei entscheiden kann, an wen und zu welchen Bedingungen er liefern will (BGHZ 44, 279, 283) [BGH 24.06.1965 - K ZR 7/64] .

    Zwar ist es richtig, daß diese Vorschrift nach ihrem Wortlaut, Sinn und Zweck es grundsätzlich nicht ausschließt, einen Einzelhändler deswegen zu sperren, weil dessen Verkaufspreise den Vorstellungen des Lieferanten nicht entsprechen, wenn nicht gleichzeitig dadurch der Händler zu künftigem Wohl verhalten im Sinne des Herstellers veranlaßt wird, die Sperre vielmehr endgültig sein soll (BGHZ 44, 279, 283 [BGH 24.06.1965 - K ZR 7/64] ; BGHSt 20, 333, 340 [BGH 28.10.1965 - KRB 3/65] ; BGH in NJW 1966, 1919, 1921) [BGH 30.06.1966 - KZR 4/65] .

  • BGH, 30.05.1978 - KZR 12/77

    Berufung in Kartellsachen

    Die weiteren Fragen, ob das Landgericht gerade in seiner Eigenschaft als Kartellgericht entschieden und ob es dies kenntlich gemacht haben muß (vgl. dazu die Senatsurteile vom 24. Juni 1965 - KZR 7/64 - NJW 1965, 2249 "Brotkrieg"; BGHZ 49, 33, 37 "Kugelschreiber" und BGHZ 31, 163, 167 "Malzflocken"), können im vorliegenden Fall auf sich beruhen.
  • BGH, 25.01.1983 - KZR 12/81

    Kartellverbot und Schutzgesetz

    Denn der Aufforderungsadressat verstößt als notwendiger Teilnehmer nicht gegen das Verbot des § 26 Abs. 1 GWB; diese Vorschrift beschränkt sich darauf, den Boykottierten gegen den Veranlasser zu schützen (BGHZ 44, 279, 285 "Brotkrieg").
  • BGH, 16.12.1976 - KVR 5/75

    Angehöriger freier Berufe (hier: Architekten) als Unternehmen - Die als

    Diese Bestimmung dient der Aufrechterhaltung des Wettbewerbs, indem sie die unternehmerische Entscheidungsfreiheit gegen bestimmte Einflußnahmen anderer Unternehmen oder Vereinigungen von Unternehmen schützt und der Gefahr vorbeugt, daß Verbote des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Anwendung von Druck und Lockmitteln umgangen werden (BGHZ 44, 279, 281).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.1997 - 16 U 104/96

    Anspruch des TStH auf Modernisierung der Betriebseinrichtung und

    Entscheidend ist, ob das LG erkennbar in seiner Eigenschaft als Kartellgericht entschieden hat (im Anschluss an BGHZ 31, 162, 167 = MDR 60, 109; 44, 279 = MDR 65, 977).

    Nach dem Wortlaut des § 92 GWB richtet sich die Zuständigkeit in der Berufungsinstanz nicht nach der Natur des Rechtsstreits, sondern danach, ob in der Vorinstanz das LG als Kartellgericht entschieden hat oder nicht (im Anschluss an BGHZ 31, 162, 167 = MDR 60, 109; 44, 279 = MDR 65, 977).

  • BGH, 09.11.1967 - KZR 10/66

    Verweisung von Berufungsgericht zu Berufungsgericht in Kartellsachen

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts (hier: Nürnberg-Fürth) konnte daher, wie der erkennende Senat bei einer ähnlichen Sach- und Rechtslage in einem entsprechenden niedersächsischen Fall bereits entschieden hat (NJW 1965, 2249 Nr. 3 "Brotkrieg"), im Sinne des § 518 Abs. 1 ZPO wirksam zumindest auch bei demjenigen Oberlandesgericht eingelegt werden, das gemäß § 119 GVG allgemein für die Berufungen gegen die Entscheidungen dieses Landgerichts zuständig ist, hier also bei dem Oberlandesgericht Nürnberg.
  • BGH, 04.04.1975 - KAR 1/75

    Zuständigkeit des Kartellsenats beim BGH

    Unter dem Gesichtspunkt, daß die Fragen, bei welchem Gericht das Rechtsmittel einzulegen ist und welches Gericht zu dessen Entscheidung zuständig ist, keinem Zweifel unterliegen dürfen, verhält sich das Urteil weiter darüber, bei welchem Oberlandesgericht die Berufung einzulegen ist, wenn aufgrund besonderer Zuweisung (§§ 89, 94, 93 GWB) für die Kartellsachen ein anderes Oberlandesgericht zuständig ist, als das dem Landgericht im allgemeinen Instanzenzug übergeordnete Oberlandesgericht (a.a.O. S. 166, 167; vgl. auch NJW 1965, 2249, 2250 links = WuW/E BGH 690).
  • OLG Jena, 07.01.1998 - 2 U 959/97

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch einen

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  • BGH, 14.07.1980 - KRB 6/79

    Zulässigkeit von Druck- und Lockmitteln

  • BGH, 26.05.1987 - KRB 1/87

    Marktbeherrschung - Nachteilsandrohung - Submissionskartell

  • BGH, 13.06.1978 - KZB 2/77

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 24.02.1976 - KZR 15/74

    Mängel der Parteifähigkeit und der Prozessfähigkeit - Bestimmung des zuständigen

  • BGH, 13.06.1978 - KZB 1/77

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 09.11.1967 - KZR 8/66

    Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses - Vertrag über den täglichen Abruf von

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